Förderangebote

Für den Arbeitsagenturbezirk Krefeld und den Kreis Viersen ist die Beauftragte für Chancengleichheit Britta Bäcker Ihre erste Ansprechpartnerin.

In regelmäßigen Abständen bietet sie Informationsveranstaltungen zum Thema „Wiedereinstieg nach einer Familienphase"  für Sie an. Diese finden in der Agentur für Arbeit Krefeld (Berufsinformationszentrum), Philadelphiastraße 2  in 47799 Krefeld statt.


Berufsrückkehrende sollen die zu ihrer Rückkehr in die Erwerbstätigkeit notwendigen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung erhalten. Hierzu gehören nach §8b SGBIII insbesondere Beratung und Vermittlung sowie die Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten. Berufsrückkehrende können, unabhängig von einem Leistungsbezug, durch die Agentur für Arbeit gefördert werden, wenn die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Definition Berufsrückkehrende
Nach §20 SGBIII sind Berufsrückkehrende Frauen und Männer, die
1.    ihre Erwerbstätigkeit oder Arbeitslosigkeit oder eine betriebliche Berufsausbildung wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern oder der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger unterbrochen haben und
2.    in angemessener Zeit danach in die Erwerbstätigkeit zurückkehren wollen.  
Grundsätzlich können Bildungsmaßnahmen auch über Agenturgrenzen hinaus genutzt werden.


Bildungsgutschein

Förderung nach SGB III und SGB II für erwerbslose LeistungsbezieherInnen
liegen die Voraussetzungen für die Förderung einer beruflichen Weiterbildung vor, erhalten Sie einen Bildungsgutschein, mit dem die Übernahme der Weiterbildungskosten und gegebenenfalls die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes zugesichert werden. Der Bildungsgutschein kann zeitlich befristet sowie regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt werden. Wenn ein Bildungsgutschein im Kreis Viersen ausgestellt wurde, kann er überregional eingestzt werden. Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein.Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn

1.    die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende  Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist,
2.    vor Beginn der Teilnahme eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt ist und
3.    die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.

Die Weiterbildungsberaterin, Frau Iris Kremer von der Agentur für Arbeit Krefeld/ Viersen, steht mit  Rat und Tat zur Seite. Sie berät und informiert zudem auch Unternehmen und ArbeitgeberInnen über mögliche Förderinstrumente bei der (Weiter-) Beschäftigung

WeGebAU (Förderung nach SGB III für Erwerbstätige)
Das Programm (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) ist auf Beschäftigte ausgerichtet, die entweder gering qualifiziert oder älter (ab 45 Jahre) sind. Die in Betracht kommenden Förderinstrumente des Sozialgesetzbuches Drittes Buch (SGB III) sind der Arbeitsentgeltzusschuss, die Förderung beruflicher Weiterbildung mit Weiterbildungskosten für Ältere oder Ungelernte. Der Arbeitsentgeldzuschuss wird dem Arbeitgeber gewährt; die Weiterbildungskosten werden an den/ die ArbeitnehmerIn gezahlt. Rechtsgrundlage:§ 77 Abs.2 SGB III.
weitere Informationen: www.arbeitsagentur.deFörderangebote

Bildungsscheck für Berufsrückkehrende
1.    Förderung für ArbeitnehmerInnen, die in Betrieben in NRW mit weniger als 250 Beschäftigten beschäftigt sind. Die letzte betriebliche Weiterbildung muss zwei Jahre her sein. Eine Beratung vor Anmeldung zu einem Seminar in einer Beratungsstelle ist notwendig. Die Beratungsstelle in Ihrer Region stellt den Bildungsscheck aus. Beratungsstellen sind häufig die Volkshochschulen. Förderung bis zu 50% der Seminarkosten, maximal 500,00 €
2.    Seit dem 1. Februar 2008 können auch Berufsrückkehrende einen Bildungsscheck erhalten. Es gilt die unter 1. genannte Förderung. Unterstützt werden Frauen und Männer, die ihren Berufsweg wegen der Betreuung und Erziehung von Kindern unter 15 Jahren oder der Pflege eines/einer Angehörigen mindestens 1 Jahr unterbrochen haben.

Das Land NRW fördert die Weiterbildung finanziell mit dem Bildungsscheck.


Weitere Informationen